Um weiterhin das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2- Virus so gering wie möglich zu halten, weisen wir dringend daraufhin, dass die festgelegten hygienischen Schutzmaßnahmen dringend beachtet werden müssen:
Es wird auch noch einmal auf die Verantwortlichkeit der Besucher und Bewohner hingewiesen. Hier geht es um die Gesundheit Ihres Angehörigen, ihrer Bekannten und auch Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen!
• Besuchstermine nur nach vorheriger Terminabsprache
• Die festgelegten Besuchszeiten sind täglich (Feiertage eingeschlossen) von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
• Die Besuchszeit ist auf 1 Stunde begrenzt
• Termine können montags - freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr abgesprochen werden
• Bitte nutzen Sie dafür folgende Telefonnummern:
Casa Emilia: 0212 / 22258 - 200
Hauptgebäude: 0212 / 22258 - 142
Villa Vie: 0212 / 22258 - 422
House of Life: 0212 / 22258 - 350
• FFP 2 Maskenpflicht
• Jeder Besucher wird in die Hygieneregeln eingewiesen
• Besuche sind auf je 2 Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen begrenzt.
Im Außenbereich bis zu 4 Personen
• In Doppelzimmern kann immer nur ein Bewohner bis zu 2 Personen Besuch erhalten
• Im Garten können sich nur so viele Besucher aufhalten, solange die Abstandsregeln eingehalten werden können (siehe Regelungen der Einrichtungen)
• Die Eingangstüren bleiben geschlossen
• Aufgrund des Eingangs-Scans kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Geduld
• Die Besucherliste wird ausgefüllt, abgefragt und vom Besucher unterschrieben
• Der Besucher wird direkt von der zuständigen Einlassperson zum Zimmer gebracht
• Nach dem Besuch ist der direkte Weg zum Ausgang zu wählen
• Gespräche und Treffen mit anderen Bewohnern sind untersagt
• Auf Fluren bitte die Abstandsregeln einhalten
• Bestimmte Terrassen bleiben für Besucher gesperrt
• Die bisherigen Besuchsbereiche bleiben, wie bisher, erhalten
• Sie sind im Außenbereich von 2 Seiten begehbar
• Besucher und Bewohner können so von 2 Seiten den Treffpunkt erreichen
• Die Bereiche für Besucher und Bewohner sind klar gekennzeichnet
• Die Abstandregeln können mit 2 Meter eingehalten werden
• Tisch, Stühle, ggf. Pavillon werden auf markieren Flächen aufgestellt
• Die MA der Station desinfizieren anschließend mit Einhalt der Hygieneschutzrichtlinien und mit der vorgegebenen Flächendesinfektion alle
Bewohnernahekontaktflächen
Mundschutz für Bewohner und Besucher, ggf. weitere Materialien (bei Besuchen auf den Zimmern) werden ausgehändigt.
Der Besucher kann auch seine eigene FFP2 Schutzmaske mitbringen.
Hier kann der Besuch unter besonderen Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln erfolgen. Ist ein Bewohner positiv und somit infektiös, findet ein Besuch nur in den Sonderbesuchszonen statt. Einzelfallregelung nach Absprache!
Pavillion im Garten: Zugang von 2 Seiten, Pavillon, Tisch, Stühle.
Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.
Unterer Gartenbereich am Haupteingang (Vorderseite): Hier geht erst der Bewohner zum Treffpunkt, danach wird der Bewohner gebracht.
Für den geschlossenen Bereich: Zugang durch das Gartentor zu der hinteren Terrasse.
Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.
Obere Terrasse mit festgelegtem, abgetrenntem Bereich.
Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.
Nutzung des Gesellschaftszimmers und Wohnzimmers. Hier gibt es 2 Zugänge. Der Tisch würde zwischen der Schiebetür aufgestellt werden können.
Zugang für Besucher durch den Garten (Innenhof) zum Fenster im Bereich U. Auch bei Regen möglich, da von der Gartenseite überdacht.
Besuche mit Hunden sind nur im Gartenbereich erlaubt!
Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.
Bewohner können die Einrichtung bis zu 6 Stunden verlassen, wenn Sie die Hygieneverantwortung übernehmen können.
Dienstleister, wie Ergotherapeuten, Fusspflege usw. werden im Besuchsbuch an der Rezeption eingetragen. Die Rezeption meldet die Dienstleister auf der zuständigen Station an.
Die Therapie erfolgt nur auf dem Zimmer des Bewohners
Alle Hygieneschutzmaßnahmen beim Betreten der Einrichtung und beim Kontakt des Bewohners werden durchgeführt und eingehalten. (Mundschutz, Desinfektion usw.)