Um weiterhin das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, weisen wir dringend daraufhin, dass die festgelegten hygienischen Schutzmaßnahmen dringend beachtet werden müssen:
Es wird auch noch einmal auf die Verantwortlichkeit der Besucher/innen und Bewohner/innen hingewiesen. Hier geht es um die Gesundheit Ihres/Ihrer Angehörigen, ihrer Bekannten und auch Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen!
Besuchszeiten: Täglich von 10.00 – 17.00 Uhr
Zurzeit ist eine Terminabsprache nicht notwendig!
Das Eingangsscenning und die Kontrolle der Impfausweise/Personalausweise und Testnachweise müssen durchgeführt werden. Daher kann es zu Wartezeiten an der Eingangstür kommen!
Interne Veranstaltungen sind unter Beachtung der AHA-Regeln zulässig.
Die Quarantänepflicht, nach positivem Covid-19-Kontakt, ist für geimpfte oder genesene Bewohner/innen und Besucher/innen aufgehoben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Sollten Sie sich nicht an die Hygieneregeln halten und keine weitere Einsicht in die Maßnahmen erkennen lassen, werden Sie gebeten das Zimmer und auch die Einrichtung sofort zu verlassen!
• Test nicht notwendig, stattdessen Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit dem Personalausweis
• Außerhalb des Bewohnerzimmers sind FFP-2-Maske zu tragen
• PoC-Schnelltestnachweis (48 Std. gültig) von zugelassenen Teststationen, Arztpraxen, oder vom EAC „Testfenster“
• FFP-2-Maske außerhalb des Zimmers unter Beachtung der Abstandsregelung
Montags:
Am "Testfenster" U (Zugang über den Garten Bereich U)
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwochs und Freitags:
Über die Rezeption
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund des Eingangsscreenings kann es zu Wartezeiten an den Türen kommen.
Danke für Ihre Geduld.
Hier kann der Besuch unter besonderen Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln erfolgen. Ist ein(e) Bewohner/in positiv und somit infektiös, findet ein Besuch nur in den Sonderbesuchszonen statt. Einzelfallregelung nach Absprache!
Die Quarantänepflicht, nach positivem Covid-19-Kontakt, ist für geimpfte oder genesene Bewohner/innen und Besucher/innen aufgehoben.
Nutzung des Gesellschaftszimmers und Wohnzimmers. Hier gibt es 2 Zugänge. Der Tisch würde zwischen der Schiebetür aufgestellt werden können.
Zugang für Besucher/innen durch den Garten (Innenhof) zum Fenster im Bereich U. Auch bei Regen möglich, da von der Gartenseite überdacht.
Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.
Bewohner/innen können die Einrichtung bis zu 6 Stunden verlassen, wenn Sie die Hygieneverantwortung übernehmen können.
Dienstleister, wie Ergotherapeuten, Fusspflege usw. werden im Besuchsbuch an der Rezeption eingetragen. Die Rezeption meldet die Dienstleister auf der zuständigen Station an.
Die Therapie erfolgt nur auf dem Zimmer des Bewohners / der Bewohnerin.
Alle Hygieneschutzmaßnahmen beim Betreten der Einrichtung und beim Kontakt des Bewohners / der Bewohnerin werden durchgeführt und eingehalten. (Mundschutz, Desinfektion usw.)
In all unseren Einrichtungen gelten die oben genannten Regeln. Dies kann sich je nach Corona-Zahlen schnell ändern. Bitte achten Sie daher bei jedem Besuch auf die Aktualisierungen hier auf unserer Webseite oder Aushängen vor Ort!