Aktuelle Hinweise zu den CORONA-Maßnahmen

Um weiterhin das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, weisen wir dringend daraufhin, dass die festgelegten hygienischen Schutzmaßnahmen dringend beachtet werden müssen:

  • Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen
  • Umarmungen nur mit Mundschutz (FFP2) von Besucher und Bewohner
  • Jedem Besucher werden per Handzettel die Hygienerichtlinien, sowie Kurzkonzepte der Einrichtungen mitgegeben

Es wird auch noch einmal auf die Verantwortlichkeit der Besucher/innen und Bewohner/innen hingewiesen. Hier geht es um die Gesundheit Ihres/Ihrer Angehörigen, ihrer Bekannten und auch Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen!

Desinfektionsspender mit Hand

Informationen zur Besuchsregelung

geimpft

genesen

getestet


Zurzeit ist eine Terminabsprache nicht notwendig!

 

Zugang nur mit 24 Std. gültigem Testnachweis (PCR 48 Std)!

Die Gültigkeit muss die Dauer der Besuchszeit mit beinhalten. Bringen Sie, wenn möglich einen Testnachweis einer anerkannten Teststelle mit. Danke.

 

Das Eingangs-Scanning und die Kontrolle der Impfausweise, Personalausweise und Testnachweise müssen durchgeführt werden!


Es kann zu Wartezeiten an der Eingangstür kommen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die AHA- Regeln müssen weiterhin von allen Besuchern beachtet werden!

Sollten Sie sich nicht an die Hygieneregeln halten und keine weitere Einsicht in die Maßnahmen erkennen lassen, werden Sie gebeten das Zimmer und auch die Einrichtung sofort zu verlassen!

Wir testen:

 

Wir testen von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Bitte fragen Sie am Eingang nach den Testungen.


Definitionen

Geimpft: Vollständiger Impfschutz besteht ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung.

Genesen: Ist man im Zeitfenster zwischen dem 28. Tag und 6 Monate nach positivem PCR-Laborbefund.

Besucher/inen: Umfassen alle Angehörige, Betreuer/innen, Betreuungsrichter/innen, Ärzt/innen, Therapeut/innen, Seelsorger/innen, Krankentransportfahrer/innen, Dienstleister/innen zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung (z. B. Fußpflege), Personen die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, Mitarbeitende der nach § 43 Abs. 1 und 3 WTG zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden.
Bewohnerin mit medizinischer Maske

Bewohner in Quarantäne

Hier kann der Besuch unter besonderen Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln erfolgen. Ist ein(e) Bewohner/in positiv und somit infektiös, findet ein Besuch nur in den Sonderbesuchszonen statt. Einzelfallregelung nach Absprache!

 

Die Quarantänepflicht, nach positivem Covid-19-Kontakt, ist für geimpfte oder genesene Bewohner/innen und Besucher/innen aufgehoben.

Eingangsbereich Haupthaus

Haupthaus

Nutzung des Gesellschaftszimmers und Wohnzimmers. Hier gibt es 2 Zugänge. Der Tisch würde zwischen der Schiebetür aufgestellt werden können.


Zugang für Besucher/innen durch den Garten (Innenhof) zum Fenster im Bereich U. Auch bei Regen möglich, da von der Gartenseite überdacht.


Auf den Zimmern unter den oben genannten Vorschriften und Richtlinien.

Desinfektion und Maske

Weitere Punkte

Bewohner/innen können die Einrichtung bis zu 6 Stunden verlassen, wenn Sie die Hygieneverantwortung übernehmen können.


Dienstleister, wie Ergotherapeuten, Fusspflege usw. werden im Besuchsbuch an der Rezeption eingetragen. Die Rezeption meldet die Dienstleister auf der zuständigen Station an.


Die Therapie erfolgt nur auf dem Zimmer des Bewohners / der Bewohnerin.
Alle Hygieneschutzmaßnahmen beim Betreten der Einrichtung und beim Kontakt des Bewohners / der Bewohnerin werden durchgeführt und eingehalten. (Mundschutz, Desinfektion usw.)


Gebäude Casa Emilia

Casa Emilia

Gebäude Villa Vie

Villa Vie

Gebäude House of Life

House of Life


In all unseren Einrichtungen gelten die oben genannten Regeln. Dies kann sich je nach Corona-Zahlen schnell ändern. Bitte achten Sie daher bei jedem Besuch auf die Aktualisierungen hier auf unserer Webseite oder Aushängen vor Ort!